Schwangerschaft
Frauen in der Schwangerschaft erfahren in Österreich einen besonderen Schutz. Das bedeutet, dass sie ab einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten dürfen. Nach der Entbindung wird die Mutter erneut geschützt und von der Arbeit freigestellt. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an Karenzmöglichkeiten. Werfen wir also einen genaueren Blick auf die Rechte und Pflichten, die Sie als Eltern haben.
Meldung der Schwangerschaft an den Dienstgeber
Wenn Sie schwanger sind, müssen Sie Ihren Dienstgeber darüber informieren. Ab dem Moment, an dem Sie Ihren Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt haben, gelten die Schutzbestimmungen des Mutterschutzes. Der Arbeitgeber muss Ihre Schwangerschaft daraufhin dem Arbeitsinspektorat melden.
Beschäftigungsverbote
Der Arbeitgeber muss über den voraussichtlichen Geburtstermin informiert werden. Dies dient dazu, vorgeschriebene Fristen einzuhalten. So dürfen Frauen in Österreich acht Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten. Bei kritischen Schwangerschaften dürfen Frauen auch in den vorzeitigen Mutterschutz gehen. Dies muss allerdings ärztlich angeordnet werden.
Mutterschutzgesetz
Der Mutterschutz setzt acht Wochen vor der Geburt ein und hält danach weitere acht Wochen an. Wird das Kind früher als angegeben geboren, verlängert sich die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt. 16 Wochen sind dabei aber der maximal zulässige Zeitraum.
Wochengeld
Sind Sie in Mutterschutz, erhalten Sie ein Wochengeld. Dies zahlt die Krankenkasse aus, nicht der Arbeitgeber. Das Wochengeld erhalten Sie acht Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Hat ein Arzt vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erteilt, wird das Wochengeld auch länger ausgezahlt.
Das Wochengeld richtet sich nach dem Nettobezug der letzten drei Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes.
Karenzmodelle und Elternteilzeit in Österreich
Karenz beginnt nach dem Ende des Mutterschutzes. Österreich bietet jungen Eltern eine Vielzahl an Karenzmodellen. Welches Modell für Sie am besten passt, können nur Sie entscheiden. Sie müssen die Karenz jedenfalls beim Arbeitgeber schriftlich anmelden. Dies muss spätestens am letzten Tag des Mutterschutzes geschehen.
Reguläre Elternkarenz
Maximal zwei Jahre Karenz – so viel können sich junge Eltern in Österreich nehmen. Kürzer als zwei Monate darf eine Karenz in Österreich jedoch nicht dauern.
Verhinderungskarenz und aufgeschobene Karenz
Ein Todesfall in der Familie, pflegebedürftige Angehörige, eine Freiheitsstrafe – es gibt viele Gründe, wieso ein Elternteil in der Karenzzeit den Kinderbetreuungspflichten nicht mehr nachkommt. Dann kann der zweite Elternteil die Verhinderungskarenz in Anspruch nehmen. Diese greift auch, wenn der zweite Elternteil die ihm zustehende Karenzzeit bereits verbraucht hat.
Bei einer aufgeschobenen Karenz hingegen können Sie drei Monate Ihrer Karenzzeit aufschieben und bis zum siebten Geburtstag des Kindes verbrauchen. Dies soll die Zeit bis zum Schuleintritt erleichtern.
Teilung der Karenz
Kinder brauchen Mama und Papa – deswegen darf in Österreich die Karenz zwischen beiden Eltern aufgeteilt werden. Innerhalb von zwei Jahren kann die Karenzzeit dabei sogar zweimal zwischen den Eltern geteilt werden.
Gleichzeitige Inanspruchnahme
Diese Regelung ist in Österreich nicht vorgesehen. Nur beim ersten Wechsel zwischen den Elternteilen ist eine Überschneidung von einem Monat möglich.
Verlängerung der Karenz
Spätestens drei Monate vor dem Ende der Karenz müssen Sie eine Verlängerung Ihrer Karenz beantragen. Doch auch hier gilt, dass Sie höchstens bis zum 2. Geburtstag Ihres Kindes in Karenz gehen dürfen.
Väter-Karenzgesetz
Väter in Karenz sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Doch auch für sie gelten Fristen bei der Meldung der Karenz: Acht Wochen nach der Geburt muss der Arbeitgeber über eine geplante Karenz informiert werden – wenn der Vater die erste Karenzzeit übernimmt. Ansonsten müssen Väter die geplante Karenz drei Monate vor dem geplanten Antritt der Karenz melden.
„Babymonat“
In Österreich gibt es den sogenannten Papamonat. Gegen den Entfall des Entgelts dürfen Väter einen Monat zu Hause bei ihrem Kind bleiben. Damit wird es jungen Eltern erleichtert, das Kind in den ersten Monaten gemeinsam zu betreuen.
Finanzielle Unterstützung nach der Geburt
Nach der Geburt werden Eltern in Österreich weiter finanziell unterstützt. Dabei stehen Ihnen als frischgebackenen Eltern die Familienbeihilfe sowie das Kindergeld zu.
Familienbeihilfe
Haben Sie Ihren festen Wohnsitz in Österreich, erhalten Sie Familienbeihilfe. Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes bekommen Sie pro Monat 105,4 Euro. Dazu kommt ein Kinderabsetzbetrag von 58,4 Euro.
Kinderbetreuungsgeld
Bei dem Kinderbetreuungsgeld dürfen Sie als Elternteil zwischen vier Pauschal-Varianten (12+2, 15+3, 24+4 oder 30+6) und einer einkommensabhängigen Variante wählen. Je nach Bezugsvariante unterscheidet sich die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Das Kinderbetreuungsgeld kann frühestens mit dem Tag der Geburt beantragt werden.
- Pauschales Kinderbetreuungsgeld
Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Sie auch dann, wenn Sie nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind. Voraussetzung ist ein dauerhafter Haushalt mit Kind in Österreich. Als Eltern steht Ihnen ein Gesamtbetrag von 12.366,20 Euro zu (wenn ein Elternteil in Karenz geht) oder 15.449,28 Euro (wenn beide Elternteile in Karenz gehen).
- Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld
Dies wird für Eltern empfohlen, die alsbald wieder ins Berufsleben einsteigen möchten und über ein höheres Einkommen verfügen. Maximal erhalten Sie bei dieser Variante ca. 2.000 Euro pro Monat. - Wie wird das Karenzgeld berechnet?
Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld werden Ihnen 80 % des Einkommens als Karenz ausbezahlt, jedoch täglich nicht mehr als 66 Euro. Beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld wird von täglich 26,6 Euro ausgegangen. Es gibt allerdings einen Mehrlingskind-Zuschlag.
Familienzeit- & Partnerschaftsbonus
Wenn Sie sich als Vater und Mutter die Karenzzeit geteilt und annähernd gleich viel Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, so erhalten Sie beide einen Bonus von je 500 Euro.
Den Familienzeitbonus erhalten Väter, wenn sie den Papamonat in Anspruch genommen haben. Dieser Bonus beläuft sich auf rund 700 Euro.
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld noch eine Beihilfe von 6,06 Euro am Tag beantragen. Diese Beihilfe wird allerdings nur für ein Jahr ausbezahlt.
Während der Karenz arbeiten
Nur zu Hause beim Kind zu bleiben? Für viele keine Lösung und finanziell auch schwer stemmbar. Deswegen gibt es bestimmte Grenzen, die Sie zum Kinderbetreuungsgeld hinzuverdienen dürfen.
Wie viel dürfen Sie zum Kinderbetreuungsgeld dazuverdienen?
Wenn Sie während der Karenz geringfügig arbeiten, so haben Sie dennoch Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld. Sie können dabei geringfügig bei Ihrem eigenen Arbeitgeber arbeiten oder bei einem neuen Arbeitgeber.
Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Karenz
Schwangere stehen unter einem speziellen Kündigungsschutz. Dieser beginnt ab Bekanntgabe der Schwangerschaft und dauert bis vier Monate nach der Entbindung an.
Wiedereinstieg
Der Wiedereinstieg ins Berufsleben ist nicht immer einfach – besonders wenn die Karenz lange gedauert hat, beispielsweise wenn Sie zwei Kinder in kurzer Zeit bekommen haben. Doch auch hierfür gibt es Regelungen, die den Wiedereinstieg erleichtern sollen.
Elternteilzeit
Bis zum siebten Lebensjahr Ihres Kindes können Sie Elternteilzeit in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie Ihre Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduzieren. Die Mindestarbeitszeit beträgt zwölf Stunden. Die Elternteilzeit kann pro Kind einmalig beantragt werden.