
Was ist ein Arbeitsvertrag und warum ist er nötig?
Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen wird und somit das Arbeitsverhältnis begründet. In ihm werden Gehalt, Dienstzeiten und Kündigungsfristen geregelt. Ein Arbeitsvertrag wird meist vor Antritt einer neuen Arbeitsstelle abgeschlossen. Es ist aber nicht rechtlich verpflichtend, einen Vertrag abzuschließen.
Sollten Sie keinen Arbeitsvertrag erhalten, können Sie auf die Aushändigung eines Dienstzettels bestehen.
Welche Inhalte sind wichtig?
Ein Arbeitsvertrag kann locker mehrere Seiten lang sein. Sie fühlen sich unsicher, welche Inhalte bei Ihrem Vertrag für Sie besonders wichtig sind? Wir zeigen Ihnen, auf welche Punkte Sie vor dem Unterschreiben achten müssen.
Vereinbarungen zur Probezeit
Üblicherweise befinden Sie sich bei Antritt einer neuen Stelle in einer Probezeit. Diese kann zwischen drei und sechs Monate dauern. Während der Probezeit gelten andere Kündigungsfristen – das Arbeitsverhältnis darf von beiden Seiten viel schneller aufgelöst werden. Die Probezeit wird im Arbeitsvertrag geregelt. Manchmal ist die Probezeit bereits im Kollektivvertrag, der für Sie gilt, festgelegt. Dann muss die Probezeit nicht noch einmal extra im Arbeitsvertrag genannt werden.
Die Regelungen zur Arbeitszeit
Die Normalarbeitszeit beträgt in Österreich acht Stunden. Es sind jedoch Abweichungen davon erlaubt. In Ihrem Arbeitsvertrag finden Sie genaue Regelungen, von wann bis wann Sie täglich und an wie vielen Tagen die Woche Sie arbeiten müssen.
Regelungen zum Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag
Normalerweise bekommen Sie als Angestellter fünf Wochen Urlaub pro Jahr. Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Sie in die Firma eingetreten sind. Doch manchmal rechnen Betriebe auch mit dem Kalenderjahr. In Ihrem Arbeitsvertrag muss enthalten sein, wie hoch Ihr Urlaubsanspruch ist und ab wann er gilt.
Kündigungsregelungen im Arbeitsvertrag
Ob von Ihrer Seite aus oder auf Wunsch des Arbeitgebers hin – eine Kündigung ist im Arbeitsvertrag meist genau geregelt. Sie können dem Vertrag entnehmen, wie viele Wochen Sie nach Einreichung der Kündigung noch arbeiten müssen.
Ist hingegen keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag festgelegt, so gelten die Kündigungsfristen des Kollektivvertrags. Normalerweise genießen Sie als Angestellter eine Kündigungsfrist von sechs Wochen. Wenn Sie selbst kündigen, müssen Sie zumeist noch einen Monat für das Unternehmen tätig sein.

Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es in Österreich?
In Österreich gibt es mehrere Arten von Arbeitsverträgen. Diese ergänzen sich gegenseitig, es gibt jedoch Verträge, die über anderen stehen und rechtlich bindend sind. Dazu gehört der Kollektivvertrag.
Kollektivvertrag
Der Kollektivvertrag wird zwischen Arbeitnehmergruppen und Arbeitgebergruppen ausgehandelt. Er gilt für eine gesamte Branche, beispielsweise die Hotellerie oder die Handelsbranche. In ihm werden Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche geregelt. Der Kollektivvertrag ist rechtlich bindend. Jeder Arbeitsvertrag muss dem ihm übergeordneten Kollektivvertrag entsprechen. Eine Abweichung ist klagbar.
Werkvertrag
Beim Werkvertrag werden Sie nicht für die gearbeitete Zeit, sondern für das abgelieferte Werk bezahlt. Sie werden also mit der Herstellung eines Werkes beauftragt. Nach Vollendung erhalten Sie das vereinbarte Gehalt. Wenn Sie das Werk bzw. die Dienstleistung nicht erfolgreich abliefern, ist das Gehalt hinfällig. Bei einem Werkvertrag sind Arbeitszeit und Ort frei wählbar.
Freier Dienstvertrag
Bei einem freien Dienstvertrag sind Sie nicht an feste Arbeitszeiten gebunden. Im Gegensatz zum Werkvertrag übernehmen Sie aber keine Erfolgsgarantie, sondern sichern zu, dass Sie eine bestimmte Zeit für den Auftraggeber arbeiten. Versteuern müssen Sie Ihr Einkommen bei einem freien Dienstvertrag selbst.
Befristeter Dienstvertrag
Ein befristeter Dienstvertrag wird für eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Es ist somit beiden Parteien klar, dass das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Zeitpunkt enden wird. Dennoch ist es möglich, das Arbeitsverhältnis an einem früheren Zeitpunkt aufzulösen.
Unbefristeter Dienstvertrag
Wie der Name schon verrät, wird der unbefristete Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Innerhalb der Probezeit kann der unbefristete Dienstvertrag noch einfach aufgelöst werden. Danach muss der Arbeitgeber triftige Gründe für die Kündigung vorweisen. Ein unbefristeter Dienstvertrag gibt Ihnen als Arbeitnehmer somit viel Sicherheit.
Aufhebungsvertrag
Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber auflösen, wird ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt. Dieser regelt die Beendigung des Dienstverhältnisses. Achtung: Wenn die Kündigung nicht Ihren Wünschen entspricht, sind Sie keinesfalls verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
Praktikumsvertrag
Ein Praktikumsvertrag ist gesetzlich kein Muss. Doch sowohl Arbeitgeber als auch Praktikant erfahren durch einen solchen Vertrag mehr Sicherheit. Ebenso wie ein Arbeitsvertrag regelt der Praktikumsvertrag Arbeitszeiten, Lohn und Urlaubsanspruch.
Kettenarbeitsvertrag
Als Kettenarbeitsvertrag bezeichnet man mehrere befristete Arbeitsverhältnisse, die sich unmittelbar aneinanderreihen. Solche Verträge sind in Österreich nicht einfach so zulässig, sondern erfordern die sachliche Rechtfertigung durch besondere wirtschaftliche oder soziale Gründe.
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus einem Arbeitsvertrag?
Ein Arbeitsvertrag regelt Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Beide Seiten wissen dank eines solchen Vertrags genau über Ihre Verpflichtungen Bescheid.
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
Ein Arbeitgeber muss für einen optimalen Arbeitsplatz sorgen. Es dürfen keine Gefährdungen oder gesundheitliche Belastungen vom Arbeitsplatz ausgehen. Ansonsten muss der Arbeitgeber entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung stellen.
Der Arbeitgeber hat zusätzlich eine Entgeltzahlungspflicht sowie eine Fürsorgepflicht.
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
Ein Arbeitnehmer hat die Pflicht, zu den zu vereinbarten Arbeitszeiten die ihm zugewiesene Arbeit zu erledigen. Dazu kommt die Pflicht, Schutzmaßnahmen anzuwenden, die Pflicht zu korrekten Angaben und die Auskunftspflicht zum Stand der Arbeit.
Dafür hat er das Recht, entlohnt zu werden, sowie den Anspruch auf Urlaub. Der Arbeitnehmer hat auch das Recht auf Gleichbehandlung, auf Beschäftigung, auf Pausen, auf ein Arbeitszeugnis sowie auf einen Kündigungsschutz.
Bestandteile eines Arbeitsvertrages, die in jedem Fall enthalten sein sollten
Zum Abschluss noch eine praktische Checkliste und eine Übersicht der wichtigsten Punkte, die in Ihrem Arbeitsvertrag enthalten sein müssen.
Vertragsparteien
Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers.
Beginn und Befristung des Arbeitsvertrages
Der Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses. Sollte der Vertrag befristet sein, muss auch das Datum im Vertrag stehen, an dem das Dienstverhältnis endet.
Arbeitsinhalte und Tätigkeitsbeschreibung
Für welche Tätigkeit wurden Sie eingestellt und werden Sie bezahlt? Dies muss aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen.
Arbeitsort und Arbeitszeit
An wie vielen Tagen die Woche Sie wie lange arbeiten und wo – auch das wird in einem Arbeitsvertrag genau geregelt.
Probezeit und Urlaub
Die Dauer der Probezeit (falls es eine gibt) und Ihr Anspruch auf Urlaub müssen erwähnt werden.
Gehalt
Auch die Höhe Ihrer Entlohnung muss vertraglich geregelt sein.
Kündigungsfristen
Neben den Arbeitszeiten sind auch Kündigungsfristen unbedingt Teil des Arbeitsvertrages.
Krankheitsfall
Wie ist in einem Krankheitsfall vorzugehen? In Ihrem Arbeitsvertrag muss es dazu einen Absatz geben.
Nebentätigkeiten
Ob Sie neben Ihrem Dienstverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber tätig werden dürfen, können Sie ebenfalls Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen.
Arbeitsvertragsklauseln
Ein Arbeitsvertrag kann zusätzliche Klauseln enthalten, die Sie als Arbeitnehmer an besondere Bedingungen knüpfen. Bevor Sie den Vertrag also unterschreiben, sollten Sie auf folgende Klauseln achten:
Geheimhaltungspflichten und Konkurrenzklauseln
Die Konkurrenzklausel besagt, dass Sie bis zu einem Jahr nach Beendigung Ihres Dienstverhältnisses nicht in der Branche des alten Arbeitgebers tätig werden dürfen. Die Geheimhaltungspflicht bindet Sie daran, Informationen über das Unternehmen nicht an Dritte weiterzugeben.
Rückforderbarkeit von Ausbildungskosten
Wenn Sie an Ihrer Arbeitsstelle eine Ausbildung erfahren haben, kann im Arbeitsvertrag festgelegt werden, dass Sie zu Rückzahlungen die Ausbildungskosten betreffend verpflichtet sind. Diese Rückzahlungen können sich auf Kursgebühren, Reisekosten oder Lohnkosten während der Ausbildung beziehen.
Verfall von Ansprüchen
Normalerweise verfallen nach drei Jahren ab Fälligkeit der Kündigung die Ansprüche auf Lohn- und Gehaltsnachforderungen. Eine Klausel kann diese Zeit aber auch abkürzen.
All-in-Verträge
Bei All-in-Verträgen müssen Sie als Arbeitnehmer Mehrstunden leisten. Diese werden nicht separat ausbezahlt, sondern Sie erhalten jeden Monat eine bestimmte überkollektivvertragliche Entlohnung.
Fazit: Arbeitsverträge vor der Unterschrift genau prüfen
Sie sehen, es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Verträgen und Klauseln. Bevor Sie Ihren zukünftigen Arbeitsvertrag unterzeichnen, sollten Sie ihn also ganz genau durchlesen. Sollten Sie Fragen haben, lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag am besten von einem Anwalt prüfen.

